Der Kanton Schwyz würde sich gegenüber Wölfen so verhalten, wie es der Bund und das Wolfskonzept Schweiz vorschlagen.
Das Wolfskonzept Schweiz und das Bundesamt für Umwelt legen Kriterien für Abschussbewilligungen von Wölfen fest. Der Kanton Schwyz würde sich gegenüber allfälligen Wölfen entsprechend dieser Richtlinien verhalten. Dies geht aus der Beantwortung einer Interpellation hervor. Mit dem geplanten Wolfskonzept Schwyz wolle man eine Vollzugshilfe auf kantonaler Ebene schaffen, wie es in der Antwort weiter heisst.
Der Initiant der Interpellation, Kantonsrat Edi Laimbacher, übte insbesondere Kritik an den Aufwänden für Schutz- und Kontrollmassnahmen, die er als «unverhältnismässig gross» bezeichnet. Zudem wollte er wissen, wie es mit der Entschädigung für geschädigte Personen aussehe. Darauf antwortete der Regierungsrat, dass in Europa kaum Verletzungen von Menschen durch Wölfe bekannt seien. Deshalb mache es wenig Sinn, über Entschädigungen zu sprechen.
sab