Feuerverbot im Wald aufgehoben

Es kann wieder im Wald grilliert werden: In der Zentralschweiz ist das Feuerverbot in den Kantonen Luzern, Schwyz, Zug, Nid- und Obwalden ab sofort aufgehoben - ausser im Kanton Uri.

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Aufgrund der grösseren Regenmengen der letzten Tage und den kühleren Temperaturen wird das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe in den Kantonen Luzern, Zug, Schwyz, Nid- und Obwalden per sofort aufgehoben.

Seit Donnerstag fielen in weiten Teilen des Kantons Luzern 30-40 Millimeter Regen. Einzig im nördlichen Kantonsteil war die Regenmenge mit 10-20 Millimeter geringer, schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung. Die Gefahr von Waldbränden sei damit noch nicht definitiv gebannt, sie habe sich aber merklich entschärft.

In Ob- und Nidwalden seien in den vergangenen Tagen rund 40 bis 50 Millimeter Niederschläge gefallen, heisst es in einer Medienmitteilung des Feuerwehrinspektorats, welche die Feuerwehr Buochs-Ennetbürgen via Facebook veröffentlichte.

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern hat in Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und mit den Zentralschweizer Kantonen beschlossen, das Feuerverbot aufzuheben und die Gefahrenstufe 4 «gross» auf Gefahrenstufe 3 «erheblich» – mit besonderer Vorsicht im nördlichen Kantonsteil – zurückzustufen.

Am 30. Juli wurde in Luzern das allgemeine Feuerverbot im Freien erlassen. Das Verbot sei bei der Bevölkerung auf grosses Verständnis gestossen. «Die Regeln wurden weitgehend eingehalten und es gab erfreulicherweise keine grösseren Brände», so der Kanton Luzern.

Weiterhin Vorsicht geboten

Die Bevölkerung wird jedoch weiterhin zu einem sorgfältigen Umgang mit Feuern im Wald sowie im Freien aufgefordert. Aufgrund des sehr niederschlagsarmen Sommers seien insbesondere die Waldböden selbst nach den Niederschlägen nur oberflächlich befeuchtet. Für tiefwurzende Bäume und für das Grundwasser sei noch keine Entspannung eingetroffen und bereits gefallenes Laub könne schnell wieder austrocknen. Aus diesem Grund sind folgende Verhaltensregeln dringend empfohlen:

  • keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
  • feste Feuerstellen benutzen
  • bei starkem Wind – vornehmlich vor und während Gewittern – wegen des starken Funkenflugs kein Feuer entfachen
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuer vor dem Weggehen immer löschen und sicherstellen, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind

Im Kanton Uri gilt laut der Übersicht der Waldbrandgefahrenlagen des Bundesamts für Umwelt noch immer absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Der Urner Feuerwehrinspektor Bruno Achermann sagte auf Anfrage, man wolle die nächste Regenperiode abwarten und dann die Lage neu beurteilen. Vor allem im Oberland war die Niederschlagsmenge bislang noch niedrig.

(pd/zfo/sda)

Hinweis: In einer ersten Version des Artikels wurde berichtet, dass das Feuerverbot in der Zentralschweiz, also auch im Kanton Uri, aufgehoben sei.