Dank des gefallenen Regens ist das in den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden geltende Feuerverbot für Wälder und Waldränder aufgehoben worden. Im Kanton Zug ist das Grillieren im Wald schon seit dem 4. August wieder erlaubt.
Gemäss einer Mitteilung der Staatskanzlei Nidwalden, welche die Nidwaldner Sachversicherung auf ihrer Homepage veröffentlicht hat, ist die Brandgefahr durch die Niederschläge der letzten drei Tage im Wald und am Waldrand reduziert worden. Die Waldbrandgefahr wurde deshalb von gross auf mässig zurückgestuft. Die Behörden haben im Kanton Nidwalden das Feuerverbot im Wald und am Waldrand aufgehoben.
Gemäss Auskunft der Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern gilt die Aufhebung des Feuerverbotes auch für Luzern, Uri, Schwyz und Obwalden. Der Entscheid sei von den Kantonen gemeinsam gefällt worden, hiess es.
HINWEIS: Wie sieht die Situation in der übrigen Schweiz aus? Weitere Infos auf www.waldbrandgefahr.ch
sda/rem