Ein Töfflifahrer verklagt das Obwaldner Kantonsspital nach einem Unfall auf über eine Million Franken. Auch wenn solche Forderungen noch nicht im Trend sind, sichern sich die Spitäler ab.
Ärzte, die auf einen Unfallort treffen, fahren weiter, anstatt erste Hilfe zu leisten. Zu gross ist die Angst, wegen eines Behandlungsfehlers verklagt zu werden. Solche Szenarien sollen in den USA keine Seltenheit sein. Der Grund: Das amerikanische Rechtssystem erlaubt in abgeschlossenen Haftpflichtfällen horrende Entschädigungen. Das Universitätsspital in Zürich nimmt deshalb seit vier Jahren keine Patienten mit Wohnsitz in Amerika oder Kanada mehr auf – Notfälle ausgeschlossen. Mögliche Schadenersatzforderungen bis hin zu 30 Millionen US-Dollar schrecken ab. Schmerzensgeld kann die Summe sogar noch massiv ansteigen lassen.
Ist eine solche Entwicklung auch in der Schweiz denkbar? Urs Baumberger, Direktor des Kantonsspitals Nidwalden, hält dies begrenzt für möglich. Er stellt fest: «Die Anspruchshaltung in der Schweizer Bevölkerung hat in den letzten Jahren zugenommen. Sicher auch, weil in amerikanischen TV-Serien vielfach Millionenklagen gezeigt werden. Das kann Hoffnungen verursachen.»