Zur Geschichte der Schweizer Nationalhymne
Die Entstehungsgeschichte des Schweizerpsalms dürfte nur wenigen Schweizern bekannt sein. Sie führt uns zurück in die Jahre vor der Gründung unseres Bundesstaates von 1848. Der Schweizerpsalm wurde nicht im Auftrag der Regierung veranlasst, und es gab auch keine Expertenkommission. Das Wichtigste und Schönste wird selten vom Staat, sondern meist auf private Initiative von aktiven Leuten aus dem Volk geschaffen. Der Text und die Melodie unserer aktuellen Nationalhymne sind das Gemeinschaftswerk zweier Männer, die unterschiedlicher nicht sein könnten – des Urner Paters und Klosterkapellmeisters Alberik Zwyssig und des Reformierten Leonhard Widmer aus Zürich.
Die beiden Männer teilten die grosse Freude am Gesang und der Musik. Im Sommer 1841 liess Widmer seinem Musikfreund Zwyssig den vaterländischen Liedertext zur Vertonung zukommen. Der so entstandene Schweizerpsalm wurde am 22. November 1841 im Patrizierhaus Hof St.Karl (Salesianum) zwischen Zug und Oberwil erstmals von Mitgliedern des damaligen Gesangsvereins Zug gesungen. Pater Alberik Zwyssig lebte nach der Klosteraufhebung in Wettingen von 1841 bis 1846 bei seinem jüngsten Bruder Peter Zwyssig in Zug. 1961, also vor 60 Jahren, erklärte der Bundesrat den Schweizerpsalm «Trittst im Morgenrot daher» zur neuen offiziellen Nationalhymne. 1981 wurde der Schweizerpsalm nach einer 40-jährigen «Probezeit» definitiv zur Nationalhymne erkoren. Positiv gewürdigt wurde damals vor allem, dass die neue Hymne im Gegensatz zur etwas martialischen alten Nationalhymne «Rufst Du mein Vaterland» keine Gewalt und Waffentaten, sondern Liebe zu Gott, Heimat und Natur verherrlicht. Wir besitzen damit eine Nationalhymne mit ausgeprägt sakralem, chorartigem Charakter, die sogar Aufnahme in die kirchlichen Gesangsbücher fand.
Der Schweizerpsalm ist eine der ganz wenigen Nationalhymnen, die ihre Bürger zum Gebet auffordern. Dieses Privileg, sich zu versammeln, um für den Schutz und Segen für Volk und Vaterland zu beten, ist einmalig. Ist es nicht Grund zur Freude, dass unser Land auch diesbezüglich von der Norm abweicht und einen Sonderfall darstellt? Das gefällt nicht allen. Deshalb werden die tragenden Säulen unseres Landes in Frage gestellt. So will die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG), Verwalterin der Rütliwiese, die ihre eigenen ideologischen Ziele verfolgt, den Schweizerpsalm als Landeshymne abschaffen.
Die SGG behauptet, dass an Bundesfeiern nur eine von zehn anwesenden Personen die erste Strophe der Nationalhymne auswendig singen könne. Im Gegensatz zur von der SGG propagierten Alternativhymne, ist der Schweizerpsalm in der Bevölkerung bekannt und anerkannt. In der Gesamtbevölkerung ist die SGG-«Rütlihymne» gänzlich unbekannt. Daran haben weder der Missbrauch der Bundesfeier auf dem Rütli noch die ausgegebenen 870997 Franken an Spendengeldern für teure Lobbyarbeit etwas geändert. Der Schweizerpsalm hat uns auch am vergangenen Eidgenössischen Bettag, 60 Jahre nach seiner Einführung, zum Zusammenstehen, zur Versöhnung und zur Besinnung auf unsere gemeinsamen Werte und die freie, unabhängige Schweiz aufgerufen. Und er wird dies weiterhin tun.
Ernst J. Merz, Oberägeri