Der Zuger Regierungsrat und das Verwaltungsgericht hatten für die Anwohner der Deponie Stockeri in Risch kein offenes Ohr. Die Richter in Lausanne schon.
Für den Zuger Regierungsrat und das Verwaltungsgericht waren fünf Ehepaare und drei Einzelpersonen nicht berechtigt, Einsprache gegen die Deponie Stockeri in Risch zu erheben. Es sei keine relevante Belastung der Anwohner zu erwarten, argumentierten sie. Im Gebiet Stockeri ist zwischen der Autobahn und der Rischerstrasse eine Deponie für sauberes Aushubmaterial geplant.
Die Ansicht des Regierungsrates teilt das Bundesgericht, das Anfang Mai einen Augenschein vornahm, nicht. Der Lastwagenverkehr erweise sich laut dem Bundesamt für Umwelt «als deutlich wahrnehmbar», sagten die obersten Richter.
Jetzt muss die Baudirektion wieder über die Bücher. «Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis», sagte Baudirektor Heinz Tännler. Am Freitag werde das Urteil in einer internen Sitzung analysiert und die materiell-rechtlichen Fragen aufgearbeitet.
Jürg J. Aregger
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