Eine Zürcher Gemeinde ist laut Bundesgericht verpflichtet, eine behinderte Frau einzubürgern. Ein Entscheid, der auch hier wirken könnte.
Die verweigerte Einbürgerung verstosse gegen das Diskriminierungsgesetz, begründet das Bundesgericht sein Urteil. Konsequenz: Die Zürcher Gemeinde Mettmenstetten muss eine 22-jährige, geistig behinderte Frau aus Angola einbürgern.
Dies schreibt der «Tages-Anzeiger» in seiner Ausgabe vom Samstag. «Der Entscheid ist sehr interessant; er könnte generell wegweisend sein», sagt dazu die Zuger Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard. Und fügt an: «Allenfalls auch für den hängigen Zuger Fall.» Denn die Geschichte der jungen Frau erinnert an jene des dazumal zwölfjährigen geistig und körperlich behinderten Kindes, das eine Zuger Gemeinde nicht einbürgern wollte.
Die Beschwerde der Familie aus dem Balkan liegt beim Regierungsrat. Ob die zwei Fälle vergleichbar sind, wird sich zeigen. «Um das zu beurteilen, muss erst das Urteil vorliegen und die Begründung des Bundesgerichtes genau analysiert werden», so Weichelt.
Sarah Kohler
Den ausführlichen Artikel finden Sie in der aktuellen Zuger Ausgabe der «Zentralschweiz am Sonntag».