Der «Circus Royal» gab zum Jahreswechsel 2019 ein Gastspiel in Emmen. Nur hatte der Halter keine Bewilligung für seine Wildtiere. Das blieb nicht unbemerkt.
Der Schweizer Traditionszirkus Royal war einmal. Am 22. Januar dieses Jahres hat das Bezirksgericht Kreuzlingen zum zweiten Mal innert zweier Jahre den Konkurs eröffnet. Das gleiche Gericht hat diesen August den einst schillernden Direktor Oliver Skreinig zu 12 Monaten Gefängnis teilbedingt verurteilt, wegen Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung. Doch damit nicht genug.
Wie ein Einblick in die Tierschutz-Straffälle der Zentralschweizer Justiz zeigt, geriet der Zirkus auch ins Visier der Luzerner Staatsanwaltschaft. Nämlich während seines Wintergastspiels 2018/2019 in Emmen.
Am 28. März 2019 verurteilte die Staatsanwaltschaft Skreinig zu 500 Franken Busse, weil er laut Strafbefehl 20 Tiere ohne Bewilligung gehalten hatte: Zehn Kamele, vier Lamas, drei Watussirinder und drei «Equiden», also Tiere aus der Familie der Pferde. Skreinig hatte im Namen der neuen Betriebsgesellschaft keine Bewilligung eingeholt, nachdem der Circus Royal im Juni 2018 ein erstes Mal Konkurs gegangen war. Eine erste Busse war bereits im Januar 2019 fällig geworden: 200 Franken, weil Skreinig eine Nummer mit fünf Katzen, einem Hund und drei Pfauentauben nicht hatte bewilligen lassen.
Im Übrigen dürfte die Gemeinde Emmen das Gastspiel in schlechter Erinnerung behalten: Mindestens bis Ende 2019 schuldete Skreinigs Zirkus dieser 3900 Franken für Wasser, Platzmiete und Ticketsteuern.