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Restaurants, die vorübergehend als «Betriebskantinen» für Berufstätige im Ausseneinsatz öffnen möchten, können sich bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug melden. Das Angebot gilt nur für bestimmte Branchen und die Arbeitgebenden müssen die Arbeitnehmenden vorab schriftlich im Restaurant anmelden.
(haz) Mit Schreiben vom 25. Februar 2021 an die Kantonsregierungen hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Möglichkeit für Restaurants unter strengen Auflagen geschaffen, für Berufstätige im Ausseneinsatz während der Mittagspause zu öffnen.
Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-Gut erklärt in einer Medienmitteilung ihrer Direktion: «Der Kanton Zug will diese Möglichkeit pragmatisch umsetzen und lädt die interessierten Restaurantbetreibenden ein, sich bei der Volkswirtschaftsdirektion via Mail zu melden, info.vds@zg.ch) Die Volkswirtschaftsdirektion wird die Restaurants auf der Webseite www.zg.ch/vd publizieren, die als Betriebskantine öffnen dürfen.» Es werden Kontrollen vor Ort durchgeführt, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.
Die Möglichkeit besteht nur für Berufstätige aus den folgenden Branchen im Ausseneinsatz:
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen vorgängig mit dem gewünschten Restaurant Kontakt aufnehmen und die Mitarbeitenden schriftlich für das Mittagessen anmelden.