Wettbewerb - Das grosse Sommerquiz über den Kanton Zug
Wettbewerb
Das grosse Sommerquiz über den Kanton Zug
Wie gut kennen Sie die Zentralschweiz? Wir verlosen 10 x 2 Gutscheine für eine Fahrt auf dem Lunchschiff inkl. Menu im Wert von jeweils 109 Franken. Mitmachen lohnt sich.
Jede Woche können Sie Ihr Wissen über einen der sechs Kantone unserer Region testen. Fragen über Politik, Sport, Geschichte oder zu aktuellen Themen wechseln sich ab. Teil 3 des Sommerquiz widmet sich dem Kanton Zug.
Frage 1 / 11
Wie heisst der erste Autostrassentunnel im Kanton Zug, der derzeit gebaut und im Jahr 2021 eröffnet wird?
Margel-Tunnel
Geissbüel-Tunnel
Luchs-Tunnel
Welches ist die am südlichsten liegende Gemeinde im Kanton Zug?
Zug
Risch
Walchwil
Welche Zuger Gemeinde hat einen Luchs in seinem Wappen?
Oberägeri
Risch
Baar
Welche der drei Frauen ist nicht Gemeindepräsidentin im Kanton Zug?
Fabienne Bamert
Regula Hürlimann
Barbara Hofstetter
Aus welchem Verein ist der EV Zug 1967 hervorgegangen?
Fusion SC Zug und Zuger EHC
Hockeyclub Menzingen
Schlittschuhclub Baar
Welches ist mit 81 Metern das höchste Gebäude im Kanton Zug?
Uptown in Zug
Holz-Hochhaus in Risch
Parktower in Zug
Wie und warum wurde im Kanton Zug 1939 der letzte Mensch hingerichtet?
Erschiessen wegen Landesverrats
Erhängen wegen Raubüberfall
Durch die Guillotine wegen Mordes
Seit wann ist die Zuger Stadtbahn in Betrieb?
2004
1998
2012
Aus welchem Jahr stammt die Zuger Kantonsverfassung?
1952
1291
1894
Ein Zuger ist 2016 in der Bachelor-Sendung im Mittelpunkt gestanden. Wie heisst der Rosen-Kavalier?
Janosch Nietlispach
Nik Hartmann
Josh Holden
Warum hat Haushaltgerätehersteller V-Zug die Werbung mit Martina Hingis 2007 gestoppt?
3x in Folge kein Turnier gewonnen
Positiv auf Doping getestet
weigerte sich, in Wimbledon weiss zu tragen
Geschafft. Danke fürs Mitspielen.
Super gemacht! Das Lösungswort lautet: Kirschtorte. Möchten Sie an der Verlosung von 10x2 Gutscheinen für eine Fahrt auf dem Lunchschiff inkl. Menu im Wert von jeweils 109 Franken teilnehmen? Geben Sie das Lösungswort im Eingabefeld unten ein.
Teilnahmebedingungen: Es ist jedermann teilnahmeberechtigt ausser den Mitarbeitenden und ihrer Tochtergesellschaften. Die Gewinnerin oder der Gewinner werden direkt benachrichtigt. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Preis kann nicht in bar bezogen werden. Ihre Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Teilnahme erklären Sie sich einverstanden, dass die angegebenen Daten für eigene Marketingzwecke verwendet werden. Die Verlosung funktioniert nach Zufallsgenerator. Teilnahmeschluss: 3. August 2018, 16 Uhr.