Steuern: Zuger ALG weibelt für Unterschriften

Die Partei will ein Referendum ergreifen, dafür braucht sie innerhalb 60 Tage 1500 Unterzeichnende

Marco Morosoli
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Das Steuergewitter der bürgerlichen Ratshälfte hat die linke Ratshälfte des Zuger Kantonsrats Ende August nicht überraschend erwischt. Was die Vergangenheit lehrt: Bei Steuergeschäften sind im Kantonsrat selten Brückenbauer am Werk. Die beiden linken Parteien müssen nun innerhalb von 60 Tagen 1500 Unterschriften sammeln, damit das Volk in dieser Sache das letzte Wort hat. Seit dem vergangenen Freitag, 4. September, tickt die Uhr.

Das ist aber noch nicht alles. Zum geschnürten Steuer-Paket gehören auch noch eine Erhöhung der persönlichen Abzüge wie auch eine Vereinfachung und eine Erhöhung des Mieterabzugs. Bei einem Nein zur Steuersenkung wären dann auch diese Geschichte. Auf diesen Umstand hat der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler an der ersten Sitzung des Kantonsrats nach der Sommerpause ausdrücklich hingewiesen.

Keine Aufteilung von Geschäften vor dem Finale

Das bedeutet, dass die ALG wie auch die SP allenfalls in einem früheren Stadium des Geschäfts darauf hätten drängen müssen, das Paket rund um die Steuern aufzuschnüren. Diese Praxis geht aus dem Kommentar zur Geschäftsordnung des Regierungsrats und des Kantonsrats des Kantons Zug hervor. Wie der ehemalige Zuger Landschreiber Tino Jorio im obgenannten Standardwerk für die Zuger Exekutive wie auch für die Legislative schreibt, sei die späte Aufteilung von Geschäften im Kantonsrat schon zur Debatte gestanden, jedoch dann «als zu kompliziert» ausgeschieden. Wie bereits erwähnt, bleibt der Organisation, welche den Beschluss anfechten will, eine Frist von 60 Tagen, um 1500 Unterschriften zu sammeln.

Beim letzten Urnengang meldete der Kanton 77921 Stimmberechtigte. Die linke Ratsseite muss also rund zwei Prozent aller Zuger Stimmberechtigten von einer Unterschrift überzeugen. Hernach sind die Unterschriften noch zu beglaubigen. Ist dieses Prozedere erfolgreich, geht die Vorlage wieder an den Regierungsrat beziehungsweise die involvierte Direktion. In diesem Fall wäre die Finanzdirektion federführend. Wie bei Volksbefragungen üblich, ist ein Abstimmungsbüchlein zu erstellen. Gemäss der Kantonsverfassung des Kantons (§34) hat die Abstimmung innert sechs Monaten nach dem Zustandekommen des Referendums zu erfolgen. Der Zuger Finanzdirektor nennt zwei Termine für den Urnengang: den 7. März 2021 und den 13. Juni 2021. Tännler hat dabei schon die verschiedensten Szenarien aufgestellt.

Fällt die Steuersenkung beim Zuger Souverän durch, dann gibt es weder einen Rabatt, eine Erhöhung des persönlichen Abzuges noch eine Vereinfachung des Mietzinsabzugs. Segnet hingegen das Volk das von der Mehrheit des Kantonsrats geschnürten Steuerpaket ab, so tritt das Gesetz, wie gesehen, rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft.

Mit dem Referendum ist erst ein Teilsieg geschafft

Die Steuerreduktion ist auf drei Jahre befristet. Die Rückwirkung von Gesetzen ist in der Praxis eigentlich verpönt, bei der vorgenannten Konstellation hingegen liegen die Dinge anders. Es handelt sich um eine Steuerwohltat. Allenfalls, so ist aus der Finanzdirektion zu hören, könnte auch die bereits beschlossene Prämienverbilligung in Gefahr geraten.

Vorausgesetzt, dass die ALG und die SP die notwendigen Unterschriften zusammenbringen, haben sie damit noch gar nichts gewonnen. Die eigentliche Nagelprobe für die Linke kommt dann bei der Abstimmung. Sie muss ihr zugewandte Orte dazu animieren, ein Nein in die Urne zu legen. Obsiegt diese Variante – und nur dann –, bleibt der kantonale Steuerfuss bei 82 Prozent.