Der Kanton Zug schafft beim Kantonsarzt eine Stelle, bei der suchtgefährdete Jugendliche gemeldet werden können. Sie richtet sich an Fachleute im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen.
Diese Fachleute durften den Kantonsarzt bis anhin nicht darüber informieren, wenn sie mit einem Jugendlichen zu tun hatten, der in die Drogen abzurutschen drohte. Sie hätten mit der Weiterleitung der Informationen ihr Amts- oder Berufsgeheimnis verletzt.
Das Amts- und Berufsgeheimnis wird in solchen Fällen nun aber ausser Kraft gesetzt. Möglich macht dies das revidierte Betäubungsmittelgesetz des Bundes.
Wie der Zuger Regierungsrat am Mittwoch mitteilte, wird die Stelle beim Kantonsarzt eingerichtet. Falls ein Eingreifen angezeigt ist, werden die Betroffenen an die Suchtberatung weiterverwiesen. (sda)