Das sonnige Frühlingswetter und die fehlenden Niederschläge führen auch in den Wäldern und in der offenen Landschaft des Kantons Zug zu Trockenheit. Der Kanton Zug erhöht darum die Gefahrenstufe auf «erheblich» (Stufe 3). Per sofort gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
(haz) Die Böden, die Vegetation, sowie das herumliegende Ast- und Laubmaterial sind nach Tagen ohne namhafte Niederschläge trocken und leicht entflammbar. Es besteht Gefahr, dass weggeworfene brennende Streichhölzer, Raucherwaren oder der Funkenflug eines Grillfeuers Feuer auslösen können, wie die Gebäudeversicherung des Kantons Zug sowie das Feuerwehrkommandos und die Zuger Polizei mitteilen.
Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen sind weiterhin sonnige Tage ohne nennenswerte Niederschläge zu erwarten. Die Waldbrandgefahr bleibt deshalb bestehen oder kann sogar weiter zunehmen! Daher wird dringend empfohlen, auf Feuer an gut besonnten Waldrändern und windexponierten Stellen zu verzichten.
Folgende Verhaltenshinweise sind in jedem Fall einzuhalten: