Warum sich der Mann und die Frau prügelten, ist nicht geklärt. Nur für eine Seite ist die Sache jetzt erledigt.
Die Einkäufe wandern übers Band, und weiter über den Scanner. Ein Ehepaar packt sie ein. Er will bezahlen, doch die nachfolgenden Kunden sind bereits vorgerückt. Es sind zwei Frauen, in ein Gespräch vertieft. «Ich habe sie zweimal aufgefordert, Platz zu machen», sagt der Baarer, der nicht bis zur Kassiererin gelangen konnte und sich am Zahlen gehindert sah. Er drückt sich an ihnen vorbei. Da eskaliert die Situation, Schläge werden ausgeteilt.
Mindestens für eine Seite geht die Geschichte nun einigermassen glimpflich aus: Der Mann wird vom Einzelrichter freigesprochen. «Seine Aussagen sind für mich nicht unglaubhaft», begründet Dalcher. Diejenigen seiner Kontrahentin dagegen nicht über alle Zweifel erhaben. Allerdings muss der Freigesprochene die Verfahrenskosten tragen, weil er «unüberlegt und ohne Rücksicht auf die Folgen» gehandelt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Chantal Desbiolles
Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Freitag in der Neuen Zuger Zeitung.