Per 1. Mai verdreifacht der Bund die einmalige Pauschale pro Asylsuchenden für dessen Integration. Dafür muss der Kanton aber ein Konzept vorlegen – Zug ist dafür bereits heute gut gerüstet.
Im Kanton Zug wird viel für die Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen gemacht: Neben der sprachlichen Ausbildung, die sofort beim Zuzug beginnt, wird auch die Arbeitsintegration sogleich gestartet. Mit einem Jobcoach von GGZ@Work und dem Berufsinformationszentrum (BIZ) klärt das kantonale Sozialamt das «Potenzial der Flüchtlinge» ab. «In Zusammenarbeit mit allen Beteiligten wird dann eine Integrationsplanung erstellt», erklärt Andy Tschümperlin, Abteilungsleiter Soziale Dienste Asyl. Dabei stehen Wege wie beispielsweise das Integrations-Brücken-Angebot IBA, die Integrationsvorlehre INVOL oder eine berufliche Grundbildung offen. Auch die im vergangenen Jahr in Betrieb genommene Basis-Lernwerkstatt in der Durchgangsstation Steinhausen oder die Einsatzplätze in Wald und in der Landwirtschaft fördern die Integration von Asylsuchenden.
Für die Integration eines Flüchtlings oder vorläufig Aufgenommenen erhält der Kanton Zug vom Bund eine einmalige Pauschale von 6000 Franken. Per 1. Mai soll diese auf 18 000 Franken pro Person erhöht werden. Wie viel pro Person für die Integrationsbemühungen durchschnittlich ausgegeben werde, kann die Direktion des Innern nicht sagen. «Die Kosten der Integration sind sehr individuell», erklärt Andy Tschümperlin. Klar ist: Die bisherige Integrationspauschale von 6000 Franken habe die Kosten des Kantons bei weitem nicht gedeckt. «Auch die in Aussicht gestellten 18 000 Franken werden tendenziell noch zu wenig sein, weil dieser Beitrag nur einmal ausgerichtet wird», weiss Tschümperlin. Denn der Kanton ist so lange für die Unterbringung und finanzielle Unterstützung zuständig, bis der Flüchtling oder vorläufig Aufgenommene den Lebensunterhalt selber bestreiten kann oder die Niederlassungsbewilligung C erhält.
Die Verdreifachung der Bundes-Pauschale geschieht im Zuge der Neustrukturierung des Asylbereichs. Dieser hat das Schweizer Volk 2016 zugestimmt. So soll die neue Struktur die Asylverfahren beschleunigen. Die Kantone müssen sich hierfür an die Integrationsagenda Schweiz (IAS) und deren verbindlichen Zielen – wie etwa die durchgehende Fallführung sowie die sprachliche und berufliche Potenzialabklärung – halten und per Ende April das Integrationskonzept beim Staatssekretariat für Migration einreichen.
Laut der Direktion des Innern ist man im Kanton Zug «sehr gut» darauf vorbereitet. Bereits im Winter 2015/16 hat Zug mit der Ausarbeitung eines Konzepts zur sprachlichen und beruflichen Integration von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich begonnen. Also, lange bevor von der Integrationsagenda die Rede war. Die Umsetzung der Massnahmen in besagtem Konzept nehme die Vorgaben der Integrationsagenda vorweg, ist sich der kantonale Integrationsbeauftragte Vit Styrsky sicher. Er bestätigt: «Der Kanton Zug ist in Bezug auf die Vorgaben der IAS bereits heute sehr gut unterwegs und erfüllt sie grundsätzlich schon jetzt.» Die Gründe liegen hier vor allem in der Struktur des Asyl- und Flüchtlingsbereichs – die Zuständigkeit bleibt durchgehend beim Kanton – in den bereits gemachten Arbeiten der letzten Jahre – wie etwa dass das «Potenzial» abgeklärt wird – sowie in der bereits in der Vergangenheit aktiven Integrationsförderung im Flüchtlingsbereich – wie Deutschkurse und Arbeitsintegrationsmassnahmen. Der Integrationsbeauftragte vermutet, dass «vermutlich nur noch kleinere Anpassungen erforderlich» seien. Daraus folgt: Für den Kanton Zug seien keine Nachteile festzustellen. So bezeichnet Andreas Hostettler, Direktor des Innern, die IAS als Bestätigung für den bisherigen Kurs des Kantons.
Weiterhin will die Direktion des Innern an der «nachhaltigen Integration der Migrantinnen und Migranten in den ersten Arbeitsmarkt» arbeiten. Ebenso wichtig sei der Spracherwerb für Kinder im Vorschulalter, «damit sie auf ihrem Schul- und Ausbildungsweg möglichst die gleichen Chancen haben und nicht von Beginn weg im Nachteil sind», findet Andreas Hostettler. Das kantonale Sozialamt werde aber die Förderung der Kinder und Jugendlichen noch näher analysieren und versuchen, diese zu optimieren. Zudem hat der Regierungsrat die Definition von zugspezifischen Schwerpunkten in der Integrationsförderung für zuziehende Migrantinnen und Migranten in die neuen Legislaturziele aufgenommen.
Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz 15255 neue Asylgesuche eingereicht. Davon wurden dem Kanton Zug 194 Personen zugewiesen, für die der Kanton eine Integrationspauschale von je 6000 Franken erhalten hat. Wie sich dies künftig entwickeln könnte, sei schwer zu sagen. Es gebe keine stabilen Indikatoren, verweist Abteilungsleiter Andy Tschümperlin. Gemäss Berechnungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) vom Sommer 2017 muss Zug künftig mit einer Schwankungsbreite von 120 bis 222 zugewiesenen Personen pro Jahr rechnen. Für 2019 gehe das SEM von einer Planungsgrösse von 17500 Personen aus. Dem Kanton Zug sollen 152 Personen zugewiesen werden.