Im Kanton Zug bleibt das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien bis auf weiteres aufrecht erhalten.
Trotz der Niederschläge der letzten zwei Tage, hat sich die aktuelle Waldbrandgefahr im Kanton Zug nicht wesentlich entschärft. Einerseits waren die Niederschlagsmengen regional unterschiedlich und teilweise sehr gering. Anderseits wird es gemäss den Wetterprognosen über das Wochenende wieder sonnig und trocken. Dies teilt die Gebäudeversicherung Zug, Abteilung Feuerwehr, mit.
Die Zentralschweizer Kantone haben beschlossen, die Gefahrenstufe und das Feuerverbot bis mindestens nächsten Dienstag aufrecht zu erhalten. Grossflächige Wald- und Flurbrände mit erheblichem Schadenpotenzial sind nach wie vor möglich. Jeglicher Umgang mit Feuer im Freien ist darum zwingend zu vermeiden. Das Ende Juli durch die Behörden erlassene Feuerverbot gilt bis auf weiteres und muss konsequent eingehalten werden.
Es beinhaltet die folgenden Regelungen:
Die Vorschriften bleiben bis mindestens Dienstag, 14. August, bestehen. Die Gebäudeversicherung Zug und das Amt für Wald und Wild werden das Feuerverbot erst aufheben, wenn beträchtliche Niederschläge gefallen sind und sowohl die Vegetation als auch die Böden wieder gut mit Wasser versorgt sind. Die Bevölkerung wird über die Aufhebung des Feuerverbotes informiert. (red)