JUSTIZ
Zugerin hat Kriminellen ihr Konto zur Verfügung gestellt

Sie musste nichts tun, ausser ein Konto eröffnen und wegsehen. Dafür hätte eine Zuger Coiffeuse jeden Monat 400 Franken bekommen sollen. Weil sich die 33-Jährige so aber zum Geldesel gemacht hat, geriet sie ins Visier der Strafjustiz.

Kilian Küttel
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Thorsten sagt, er lebe in Deutschland, im Osten, nahe Rostock. Thorsten sagt, er benötige «eine vertrauenswürdige Person, die bereit wäre für mich ein ganz einfaches Bankkonto in der Schweiz zu eröffnen.» Er würde es gerne per E-Banking nutzen können. Mindestens zwei Jahre lang würde er für den Dienst jeden Monat 1200 Franken entrichten; aber nur, solange alles «ehrlich und vertrauenswürdig» laufe.

Den Grund für seine Bitte könne er gerne per E-Mail erklären, man möge ihm eine Nachricht über das untenstehende Kontaktformular schicken. Thorsten sagt, alles sei zu 100 Prozent «gesetzlich legal».

Thorsten lügt.

Auf das Konto der Zugerin wurden über 25'000 Franken einbezahlt

Die Internetseite, welche die 33-jährige Zugerin am 16. September 2020 aufruft, ist heute noch online. Nur Details scheint Thorsten geändert zu haben, wie ein Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft vom 21. Januar vermuten lässt. Im vergangenen Herbst nannte sich Thorsten noch Thorsten Fretwurst; statt 1200 Franken pro Monat versprach er der Zugerin 1200 Franken pro Quartal, wenn sie ihm mit seinem Anliegen weiterhelfe.

Die Zuger Strafverfolger glauben nicht, dass Thorsten Thorsten ist. Sie nennen ihn «unbekannte Person» Fretwurst und sind überzeugt, dass er zu einer Gruppe Krimineller gehört, die über gemietete Konten Geld wäscht, das sie «betrügerisch erwirkt» hat.

So gingen auf das Konto, das die Zuger Coiffeuse im Oktober bei der Credit Suisse eröffnet hatte, an einem einzigen Tag vier Zahlungen ein: zusammen 25'286 Franken. Die Zuger Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass das Geld aus einem Betrug mit «Fake-Goldshops» stammt.

Was mit Thorsten und seinen Mittätern passiert, lässt der Strafbefehl offen. Dafür geht daraus hervor: Wegen Gehilfenschaft zur Geldwäscherei und Urkundenfälschung verurteilt die Staatsanwaltschaft die Zugerin zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken.

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Money Mules, Geldesel, heissen in Ermittlerkreisen Leute wie die Zugerin, die Kriminellen ihre Bankkonten zur Verfügung stellen und für eine Provision nichts weiter tun müssen, als keine Fragen zu stellen. «Die Gelder stammen fast immer aus deliktischen Handlungen im Bereich der Internetkriminalität oder des Drogen- und Menschenhandels», heisst es bei der interkantonalen Fachstelle für Kriminalprävention der Polizeidirektorenkonferenz.

Diese rät, bei lukrativen Jobangeboten ohne Aufwand grundsätzlich misstrauisch zu sein und niemals Geld von einem Konto abzuheben oder weiterzuleiten, von dem man nicht zweifelsfrei weiss, woher es stammt.

Geschädigte sollen ihr Geld zurückbekommen

Im Fall der Zuger Coiffeuse hat Thorsten wenig von seinem Geldesel. Denn kurz, nachdem die über 25'286 Franken auf dem Konto einbezahlt sind, verliert die Zugerin ihr Handy samt Zugang zum E-Banking. Innert einer Woche verbrät Thorsten zwar 984.80 Franken auf einem Datingportal, dann aber wird das Konto eingefroren.

Die Credit Suisse soll das übrig gebliebene Geld den Geschädigten zurück überweisen. Zahlungszweck: «Rückerstattung aus Fake-Goldshop Betrug, Anweisung Staatsanwaltschaft Zug».