In der Adventzeit gibt es Sonn- und Feiertage, an denen die Geschäfte geöffnet haben. Diese Tage variieren von Gemeinde zu Gemeinde.
Die Gemeinden des Kantons Zug haben entschieden, an welchen öffentlichen Ruhetagen im Dezember 2015 die Verkaufsgeschäfte geöffnet sein dürfen.
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In Neuheim und Walchwil gibt es keinen Sonntagsverkauf im Dezember.
In den Gemeinden Zug, Baar, Cham, Steinhausen, Rotkreuz und Unterägeri findet zudem der Abendverkauf in der Weihnachtswoche am Mittwoch, 23.12.2015, und in der Neujahrswoche am Mittwoch, 30. Dezember 2015, statt.
pd