Der Zuger Regierungsrat ist für eine Ausdehnung der Meldepflicht bei Gefährdung von Kindern. Er begrüsst deshalb die Bestrebungen des Bundes, den Kindesschutz im Zivilgesetzbuch zu verbessern, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.
Alle amtlichen Personen, wie etwa Lehrerinnen und Lehrer, waren bisher verpflichtet, eine Gefährdung des Kindes der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) schon im Verdachtsfall zu melden. Neu soll dies auch für eine Vereinstrainerin oder einen Logopäden gelten.
Fachpersonen, die einem Berufsgeheimnis unterliegen, hätten künftig ein Melderecht, aber keine Meldepflicht. Der Regierungsrat stimme all diesen Änderungen zu, heisst es in der Mitteilung. Das Kindeswohl habe für ihn oberste Priorität. (sda)