Die Landeswallfahrt nach Einsiedeln am Auffahrtstag gehört zu den im Kanton Zug hochgehaltenen Traditionen. Viele Zuger wandern in Gruppen oder offiziellen Pilgerzügen ins Klosterdorf Einsiedeln.
Die Zuger Polizei wird zur Sicherheit der Teilnehmer am Auffahrtstag, 21. Mai, Verkehrsbeschränkungen vornehmen. Wie es in einer Mitteilung der Zuger Strafverfolgungsbehörden heisst, bittet sie die Pilger, sich an die Weisungen sowie die offiziellen Routen und markierten Wege zu halten. Sie empfiehlt auch den bereits in der Dunkelheit aufbrechenden Pilgern das Tragen von Leuchtgamaschen.
Die offiziellen Pilgerzüge werden laut Mitteilung ab Oberägeri nicht mehr über die Kantonsstrasse geführt, sondern via die Gemeindestrasse Gulm-Grod-Zigerhüttli-Raten. Die Pilger besammeln sich von 8 Uhr bis 11 Uhr auf dem Ratenpass und wandern dann über das Aegeriried weiter. Die Wanderwegkommission markiert ab Oberägeri den alten Pilgerweg über St. Jost.
Die Verkehrsbeschränkungen im Überblick
Die Zuger Polizei ordnet für den 21. Mai folgende Verkehrsbeschränkungen an:
Die Zufahrt bis zum Parkplatz Ratenpass von Oberägeri her sei während dieser Zeit möglich, heisst es. Die Durchfahrt von und nach Biberbrugg könne hingegen von 8 Uhr bis 11.30 Uhr nur über Menzingen oder Sattel (SZ) erfolgen.
ana