Der Regierungsrat hat zur Passivrauchschutzverordnung Stellung genommen. Er wünscht nur kleine Anpassungen.
Unter anderem soll eine einheitliche Wortwahl benutzt werden. Zudem wünscht der Regierungsrat gemäss Mitteilung eine Klarstellung, dass weder die Verweigerung noch die Zustimmung zur Beschäftigung in einem Raucherraum negative versicherungstechnische Folgen haben dürfen.
Ansonsten befürwortet der Regierungsrat die Verordnung der Bundes.
sab