Der Zuger Stadtrat wollte den Landsgemeinde- zum Parkplatz machen. Die Anwohner haben sich gewehrt – und Recht bekommen.
Jeweils im Winter sollten auf dem Zuger Landsgemeindeplatz wieder 14 bis 16 Parkplätze geschaffen werden. Dieses neu-alte Regime sollte vorerst für eine Versuchsphase von zwei Jahren gelten. Nun wird daraus gar nichts. Denn der Stadtratsbeschluss vom November 2008 ist jetzt vom Verwaltungsgericht zerzaust worden.
Umstritten war die Frage, ob die Anordnung eines zweijährigen Versuchsbetriebes gesetzlich überhaupt zulässig ist. Dies wurde vom Verwaltungsgericht verneint: Gemäss Gesetz müsse ein Versuchsbetrieb innert eines Kalenderjahres abgeschlossen sein. Der Stadtrat will nun den Entscheid nicht weiterzuziehen. Für den Stadtpräsidenten und Juristen Dolfi Müller hätte das Bundesgericht bloss noch die Frage der Willkür überprüft und nur groben Rechtsverletzungen stattgegeben. «Der Entscheid des Verwaltungsgerichtes ist begründet und nachvollziehbar. Wir haben ihn deshalb akzeptiert.»
Jürg J. Aregger
Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Samstag in der Neuen Zuger Zeitung.