Strafbefehl
Zuger Staatsanwaltschaft verurteilt Mann wegen Bettelei

Weil er Passanten in Unterägeri angesprochen hatte, wird ein 25-jähriger Rumäne gebüsst. Zwei Wochen später hätte er wohl bessere Chancen gehabt, ohne Strafe zu bleiben.

Kilian Küttel
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Seit dem 1. Mai ist im Kanton Zug das Betteln grundsätzlich erlaubt.

Seit dem 1. Mai ist im Kanton Zug das Betteln grundsätzlich erlaubt.

Symbolbild: Benjamin Manser

Die Zuger Staatsanwaltschaft hat einen 25-Jährigen wegen Bettelei verurteilt. Der Mann aus Rumänien hat im April Passantinnen und Passanten in der Coop-Filiale in Unterägeri um Geld gebeten. Da dies gegen das Übertretungsstrafgesetz verstösst, verurteilt ihn die Zuger Staatsanwaltschaft zu 100 Franken Busse.

Das geht aus einem Strafbefehl hervor, der vor wenigen Tagen zur öffentlichen Einsicht auflag.

Kantonsrat kippte generelles Bettelverbot

Das Bettelverbot ist im Kanton Zug schon länger ein Politikum. Bereits im November 2021 hatte sich der Kantonsrat entschieden, das generelle Bettelverbot aufzuheben, da dieses nicht menschenrechtskonform ist.

Neu wird laut Paragraf 13 des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes nur noch bestraft, wer mit dem Betteln die öffentliche Ordnung stört. Damit wollte der Kantonsrat in erster Linie gegen das organisierte Betteln weiter vorgehen können, das nach wie vor bestraft werden kann.

Die Gesetzesänderung ist seit 1. Mai in Kraft – zwei Wochen, nachdem der Mann in Unterägeri gebettelt hatte.