Die Befürworter der Liegenschaft Hasenbüel haben auf das Verwaltungsgericht gehofft. Und sind enttäuscht worden.
Erfolgsverwöhnt sind die Zuger, die das Wohnhaus und die Scheune Hasenbüel erhalten und eine geplante Überbauung teilweise verhindern wollen, wahrlich nicht. Nun hat auch das Verwaltungsgericht zum zweiten Mal ihre Hoffnungen zerschlagen: Es tritt nicht auf ihre Beschwerde ein. Das Verwaltungsgericht spricht der Hasenbüel-Initiative ein aktuelles Rechtsschutzinteresse ab, weil nach dem rechtmässigen Abbruch des Wohnhauses Hasenbüel das eigentliche Ziel der Initiative, das gesamte Ensemble Hasenbüel zu erhalten, nicht mehr erreicht werden kann. Deshalb müsse das Gericht feststellen, dass die Initiative wegen faktischer Undurchführbarkeit für ungültig erklärt werden müsse.
Die Grundeigentümerin, die Zürcher Immobilienfirma R-Estate, ist zufrieden. Der Baubeginn für die 44 Wohnungen soll in den nächsten Monaten stattfinden – es sei denn, der Entscheid des Verwaltungsgerichts wird noch ans Bundesgericht weitergezogen.
Yvonne Anliker
Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Donnerstag in der Neuen Zuger Zeitung.