Die Piratenpartei Zentralschweiz sowie ihre Mitglieder Florian Mauchle und Stefan Thöni haben beim Zuger Regierungsrat Beschwerde gegen die Anwendung der 3-Prozent-Hürde bei der Zuger Kantonsratswahl vom kommenden Oktober eingelegt. Die Legalität der Hürde müsse geklärt werden, teilte die Partei am Mittwoch mit.
Am 22. September 2013 hiessen die Zuger Stimmberechtigten mit 80,6 Prozent Ja die neue Sitzverteilung für den Zuger Kantonsrat gut. Die Sitze werden neu nach dem System des Doppelten Pukelsheim verteilt.
Bereits im Januar dieses Jahres hatte die Piratenpartei eine Beschwerde als Reaktion auf die Publikation der Inkraftsetzung des neuen Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG) im Amtsblatt vom 20. Dezember 2013 eingereicht. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde jedoch nicht ein. Diese sei zu spät erfolgt, argumentierte das Gericht.
Nun nimmt die Partei also einen zweiten Anlauf. Ihrer Ansicht nach wurde die 3-Prozent-Hürde "mit dem verfassungswidrigen Ziel eingeführt, neue Parteien so lange wie möglich aus dem Kantonsrat fernzuhalten". (sda)