Zum Urteil bezüglich des Attentats von Halle
Das Urteil lautet auf «lebenslänglich mit anschliessender Sicherungsverwahrung»: Das erschliesst sich mir nicht. «Lebenslänglich» bedeutet doch wohl bis an das Lebensende, sprich «Tod». Was wird da anschliessend verwahrt? Ist meine Logik zu eindimensional?
Max Bücken, Buonas