Der Regierungsrat veröffentlicht jährlich eine Übersicht der nebenamtlichen Tätigkeiten seiner Mitglieder. Die Liste gibt Auskunft über den zeitlichen Aufwand und die Entschädigungen. Von den Einnahmen sind 2016 rund 45'000 Franken in die Staatskasse geflossen.
Die Tätigkeiten des Regierungsrats sind gesetzlich geregelt. Als Grundsatz gilt, dass ein Mitglied des Regierungsrats sein Mandat im Vollamt ausübt. Weitere (offizielle) Aufgaben müssen mit dem Mandat als Regierungsrätin, als Regierungsrat vereinbar sein. Die nebenamtlichen Aufgaben sowie sämtliche Interessenbindungen müssen ferner in einem Register offengelegt werden.
Für die wenigsten Mandate gibt es laut einer Medienmitteilung der Zuger Regierungsrats vom Freitag eine Entschädigung. Der allergrösste Teil der Einnahmen fliesst in die Staatskasse. 2016 waren es rund 45'000 Franken. Lediglich Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung sowie Entschädigungen für besondere Funktionen wie das Präsidium oder die Mitgliedschaft in Arbeitsgruppen, Kommissionen und dergleichen verbleiben den Mandatsträgern.
Ab 2017 ändert dieser Modus. Künftig kommen alle Sitzungsgelder und Spesenentschädigungen für öffentliche Mandate in die Staatskasse. Dies hat der Kantonsrat letzten Herbst entschieden.
pd/zim