Der Kanton Zug erhält ein Integrationsgesetz. Er hat der Gesetzesvorlage am Donnerstag in zweiter Lesung mit 56 Ja- zu 19-Nein-Stimmen zugestimmt.
Anlass für das kantonale Gesetz ist das Ausländergesetz des Bundes, das den Kantonen Vorgaben über die Integration macht. Eine Motion, die vom Zuger Kantonsrat für erheblich erklärt wurde, verlangte, diese Vorgaben in einem entsprechenden Gesetz festzuhalten.
Nicht enthalten ist ein Erstgespräch, bei dem die Neuzuzüger über ihre Rechte und Pflichten hätten aufgeklärt werden sollen. Obwohl die vorberatende Kommission ein solches Gespräch wünschte, strich es der Kantonsrat in der ersten Lesung aus der Vorlage. Im Kanton Zug leben fast 25 Prozent Ausländer.
sda