Nach dem für sie enttäuschenden Wahlsonntag reichen die Zuger Piraten Beschwerde gegen die Mindestquote ein. Sie wollen die 3-, respektive die 5-Prozent-Hürde beseitigt sehen und mit ihrer Beschwerde wenn nötig bis vor Bundesgericht gelangen.
Wer im Zuger Kantonsrat einen Sitz holen will, braucht auf Kantonsebene mindestens 3 Prozent der Stimmen oder aber mindestens 5 Prozent in einer Gemeinde.
Dieses Ziel wurde von den Piraten und ihren drei Kandidaten am Sonntag klar verfehlt: Auf Kantonsebene erreichten sie nur 0,47 statt der geforderten 3 Prozent.
Auch die 5 Prozent in einer Gemeinde schafften die Piraten nicht: Am erfolgreichsten waren sie in Steinhausen, wo sie allerdings nur 1,6 Prozent der Stimmen holten.
Wie Pirat Stefan Thöni am Montag auf Anfrage sagte, reiche die Piratenpartei Beschwerde gegen die Sperrquote ein. Der Rekurs geht zuerst an den Regierungsrat, danach kann er ans Verwaltungsgericht und in einem letzten Schritt ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Die Piraten sind überzeugt, dass die Hürde sie viele Stimmen gekostet hat. Viele potentielle Wähler hätten sich ihre Stimme nicht wegnehmen lassen wollen und statt den Piraten eine Partei gewählt, welche die Hürde sicher schafft.
Die Zuger Piraten sind nicht die einzigen, die gegen die Mindestquote kämpfen. Auch in Zürich reichte die Kleinpartei Beschwerden ein, um die Hürde sowohl auf Kantonsebene als auch in der Stadt Zürich zu bekämpfen.
Die Beschwerde in der Stadt Zürich ist mittlerweile vor Bundesgericht hängig. Zudem lancierten die Zürcher Piraten zusammen mit den anderen Kleinparteien EVP, BDP, SD und EDU eine städtische Volksinitiative, welche die Hürde beseitigen soll.
sda