Am 11. Mai öffnen die Zuger Schulen der obligatorischen Schulzeit ihre Türen. Die Schulen vervollständigen ihre Schutzkonzepte.
(haz) Die Vorgaben des Bundesrats im Zusammenhang mit der Öffnung der obligatorischen Schulen werden in schuleigene Schutzkonzepte übersetzt. Die Arbeiten sind laut Medienmitteilung der kantonalen Bildungsdirektion in vollem Gang. Bis am 5. Mai orientieren die gemeindlichen Schulen die Eltern über ihre Schutzkonzepte. Bis dahin wird um Geduld gebeten. Die Zuger Sonder- und Privatschulen orientieren die Eltern ebenfalls direkt. Mit den Schulen öffnen auch die Musikschulen und die ausserschulische Betreuung. Auch diese Einrichtungen erstellen Schutzkonzepte.
Für die Schulen der nachobligatorischen Schulzeit, welche am 8. Juni öffnen sollen, hat der Bundesrat noch keine Vorgaben zu den Schutzkonzepten gemacht. Das Untergymnasium zählt zu den Mittelschulen und damit zur nachobligatorischen Schulzeit.
Die schriftlichen Abschluss- und Maturaprüfungen der kantonalen Mittelschulen finden unter Einhaltung der Hygienemassnahmen statt. Eine Ausnahme bildet hier die Wirtschaftsmittelschule, welche die Berufsmaturitätsprüfung aufgrund des heutigen Entscheids des Bundesrats nicht durchführen darf. Noch offen ist die Durchführung der Abschlussprüfungen der Fachmittelschulen, wo der Kanton Zug eine ähnliche Lösung wie bei den Gymnasien wünscht. Der Entscheid der Erziehungsdirektorenkonferenz fällt am Wochenende.
«Ein Flickenteppich ist mir lieber als eine einheitliche Absage aller Maturaprüfungen», lässt sich Landammann Stephan Schleiss zum bundesrätlichen Entscheid in der Mitteilung zitieren. Und: «Ich bin den Schülerinnen und Schülern eine Abschlussprüfung schuldig – und daher froh, dass wir die schriftlichen Maturaprüfungen durchführen dürfen.»
Grundprinzipien Schutzkonzept obligatorische Schulen.pdf